Werkstudierende (w/m/d) - Betreuungsbehörde
Werkstudierende (w,m,d)
Im Referat Kinder, Jugend und Familien der Stadt Gelsenkirchen ist in der Abteilung Querschnittsmanagement, Jugendberufshilfe, Aktiv-Jobs und Betreuungsbehörde eine Stelle für Werkstudierende befristet zu besetzen. Im Rahmen dieser Tätigkeit unterstützt Du das Team der Betreuungsbehörde der täglichen Arbeit und wirst so an Deinen späteren Job herangeführt.
Hauptaufgabe der Betreuungsbehörde ist die Unterstützung der gerichtlichen Entscheidungsfindung durch Gespräche mit Betroffenen und deren privatem oder professionellen Umfeld, durch Auswertung psychiatrischer Gutachten und das Verfassen ausführlicher Berichte für das Gericht. Die Betreuungsbehörde leistet zudem erweiterte Unterstützung zur Vermeidung rechtlicher Betreuung und berät zu verschiedensten Themen, beispielsweise Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung.
Deine Aufgaben
- Mitwirkung bei der Bearbeitung und Erfassung von Posteingängen
- Mitwirkung bei der Datenpflege und Pflege der Betreuungsakten
- Mitwirkung bei der Pflege der Aktenablage
- Mitwirkung Einführung der elektronischen Aktenführung
- Unterstützende Tätigkeiten bei Sachverhaltsermittlungen im Auftrag des Betreuungsgerichts
- Sonstige unterstützende Tätigkeiten
Voraussetzungen
- Laufendes Hochschulstudium, mindestens im 3. Fachsemester (z.B. Sozialarbeit, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftswissenschaften mit organisatorischen Schwerpunkten oder einem vergleichbaren Studiengang)
- Eigeninitiative sowie einen sorgfältigen und strukturierten Arbeitsstil
- Ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Organisationsgeschick und effektives Zeitmanagement
- Sicherer Umgang mit der Microsoft-Office-Standardsoftware (insbesondere Word, Excel, PowerPoint)
- Erfolgreiche Teilnahme an unserem Auswahlverfahren
Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.