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Küchenhilfskraft (m/w/d), Kalkar

Detailansicht des Stellenangebots Stellendetails zu: Küchenhilfskraft (m/w/d), Kalkar Küchenhilfskraft (m/w/d), KalkarKopfbereichArbeitHelfer/in - KücheKüchenhilfskraft (m/w/d), KalkarBundeswehr StandortTeilzeit (Vormittag, Nachmittag)Kalkar, Niederrheinab 01.08.2024unbefristetHeuteStellenbeschreibung

Unternehmen:
Die Bundeswehr garantiert Sicherheit, Souveränität und außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus schützt sie die Bürgerinnen und Bürger, unterstützt Verbündete und leistet Amtshilfe bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen im Inland. Hierbei unterliegt sie den Entscheidungen des Bundestages, dem deutschen Grundgesetz und dem Völkerrecht.
BESCHÄFTIGUNGSDIENSTSTELLE
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Münster, Truppenküchen Kalkar
Stellenbeschreibung:
Sie unterstützen die Küchenfachkräfte bei der Vor- und Zubereitung von Speisen.
Sie geben Speisen aus und bedienen im Bedarfsfall auch die Kasse.
Sie sind für die Reinigung und Desinfektion der Küche und Speiseausgaben, der Speisesäle sowie aller Gerätschaften und Anbauten (z.B. Kühlhäuser) zuständig.
Darüber hinaus bedienen Sie die Spülmaschine, räumen Geschirr und Besteck ein und aus und sortieren es.
Ferner sortieren Sie Nass- und Restmüll und bringen ihn zu den Sammelstellen.
Sie unterstützen die/den Küchenbuchhalter/in bei der Annahme und Verteilung der Lebensmittel und führen ggf. auch Inventuraufgaben durch.
Es sind drei Stellen ab dem 01.08.2024 zu besetzen.WAS FÜR SIE ZÄHLT
Sie werden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Teilzeit (19,5 Stunden/Woche) eingestellt.
Sie erwartet ein attraktives Gehalt, bemessen nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Eine Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 3 TVöD.
Sie profitieren von einer gezielten Personalentwicklung und einem umfangreichen Fort- und Ausbildungsangebot.
Sie arbeiten bei einem anerkannten und familienfreundlichen Arbeitgeber in sicheren wirtschaftlichen Verhältnissen.
Die Bundeswehr fördert die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beispielsweise durch die Beschäftigung in Form von mobilem Arbeiten oder in Teilzeit. Mobiles Arbeiten beziehungsweise Arbeiten im Homeoffice ist im Falle der ausgeschriebenen Stelle nicht möglich.
Qualifikationserfordernisse:
WAS FÜR UNS ZÄHLT
Sie sind "küchentauglich" im Sinne der §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz.
Sie besitzen ein Mindestmaß an gesundheitlicher Eignung und körperlicher Belastbarkeit, insbesondere für: *täglich mehrfaches Heben ohne Hilfsmittel von Lasten über 5 kg bis 10 kg, vereinzelt bis 20 kg, *wiederholtes Bücken und Strecken, *überwiegend stehende Tätigkeit, *Durchführung von Arbeiten unter Zwangshaltung sowie Arbeiten mit Rotationsbewegung des Kopfes, *körperliche Belastung durch Arbeiten in Räumen mit unterschiedlichen Temperaturen (-20 °C bis +35 °C), Lärm, Feuchtigkeit und Geruch, *Umgang mit heißen (über 70 °C) und kalten (unter -18 °C) Produkten, *Arbeiten mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln.
Sie treten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ein.
Sie stimmen zu, an einer gesundheitlichen Eignungsfeststellung und gegebenenfalls einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz Bund teilzunehmen.ERWÜNSCHT
Sie verfügen bereits über Erfahrung im Küchenbetrieb.
sonstige Informationen:
Ergänzende Informationen:
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das:
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Münster
Personalmanagement
0251-133398-4274 (Herr Wolf)
ArbeitsorteKarte anzeigen

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Veröffentlicht am 27.04.2024

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