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Sprachcoach Deutsch (m/w/d)

Die Abteilung

Zum Angebot der NEUE ARBEIT zählen Berufssprachkurse und allgemeine Integrationskurse, mit und ohne Alphabetisierung. Daneben wird Sprachtraining für Teilnehmende in unterschiedlichen Beschäftigungsbereichen angeboten.

Ihre Aufgaben

  • Sprach-Coaching in den Beschäftigungsfeldern der NEUE ARBEIT; dabei dienen Sprachhandlungen (schriftlich/mündlich) aus der Praxis als Grundlage für die Förderinhalte
  • Vermittlung von Lerneinheiten in Kleinstgruppen im Beschäftigungsfeld
  • Ermittlung von Sprachbedarfen (Sprachanforderungen ausfindig machen; Teilnehmende begleiten und beobachten; Förderziele vereinbaren)
  • Zusammenarbeit mit den Anleitungen vor Ort
  • Die damit einhergehenden administrativen und organisatorischen Aufgaben
  • Mitarbeit in der Entwicklung von Konzeptionen

Ihr Profil

  • Ein abgeschlossenes Studium mit mindestens einjähriger pädagogischer Erfahrung
  • Eine BAMF-Zulassung ist wünschenswert ebenso wie eine Zulassung für Berufssprachkurse; gerne Erfahrungen im Bereich Integrationskurse
  • Erfahrungen in der Erwachsenenbildung und in der interkulturellen Arbeit
  • Qualifikationsnachweise über interkulturelle pädagogische Kompetenzen
  • Erfahrungen im Bereich der Arbeit mit Menschen mit Migrationsgeschichte
  • idealerweise Erfahrungen im Sprach-Coaching
  • Organisatorische und administrative Fähigkeiten
  • Umfassende kommunikative Kompetenzen (Moderation, Gesprächsführung, Konfliktlösungsstrategien)
  • gute EDV-Kenntnisse
  • Loyalität gegenüber der Evangelischen Kirche und Diakonie und die Bereitschaft an der glaubwürdigen Erfüllung diakonischer Aufgaben mitzuwirken
  • die Stelle ist auf zwei Jahre befristet

Das bieten wir

Entgeltgruppe: BAT S 4 Eingangsstufe 3.696,29 € ; E1: 3.862,60 € ( bei Vollzeit, 39 Stunden); Teilzeit ist erwünscht. Tariferhöhung zum 01.Mai 2026.
Sozialleistungen der NEUE ARBEIT

  • Entgelt gemäß BAT-Kirchliche Fassung für Mitarbeiter:innen in Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaften
  • Kirchliche Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen
  • Jahressonderzahlung (90% des letzten Bruttogehaltes)
  • Kinderzulage (147,34 € bei Vollzeit)
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Fort- und Weiterbildungsangebote
  • Finanzielle Unterstützung von gesundheitsfördernden Maßnahmen

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Veröffentlicht am 30.04.2026

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