Notfallsanitäter/in (mit Ausbildung Brandmeisteranwärter/in)
Notfallsanitäter/in mit anschließender Ausbildung Brandmeisteranwärter/in (w/m/d)
Ausbildungsbeginn
01.09.2026
Ausbildungsdauer
3 Jahre und 4 Monate (Notfallsanitäter/in)
Die anschließende Ausbildung zur/zum Brandmeister*in beträgt 18 Monate.
Bewerbungsfrist
bis 20.08.2025
Wie sehen die Ausbildungsinhalte aus?
Notfallsanitäter*innen üben eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit für die Mitmenschen aus. Sie leisten bei medizinischen Notfällen bis zum Beginn der ärztlichen Versorgung eigenständig Maßnahmen zur Abwendung von lebensbedrohlichen Zuständen oder erheblicher Folgeschäden.
Zu den Aufgaben von Notfallsanitäterinnen bzw. Brandmeisterinnen gehören die Brandbekämpfung und die technische Hilfeleistung, die Rettung von Menschen und Tieren, die Stabilisierung und der Transport von Patient*innen.
Einstellungsvoraussetungen
- Deutsche-, EU-Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-nahen Staates
- Vollendung des 18. Lebensjahr vor Beginn der Ausbildung
- mind. Hauptschulabschluss mit einer erfolgreich abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder die Fachoberschulreife
- gesundheitliche Eignung (Untersuchungen werden veranlasst)
- Brillen- und Kontaktlinsenträgerin: Tauglichkeit wird ärztlich untersucht (Bewerberinnen können nur dann berücksichtigt werden, wenn die Sehschwäche auf keinem Auge den Wert von 3,0 Dioptrien überschreitet)
- zum Einstellungstermin nicht älter als 36 Jahre
- Führerschein Klasse B bei Bewerber*innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben oder die Bereitschaft, diesen im Laufe der Ausbildung auf eigene Kosten zu erwerben
Was sollte ich mitbringen?
- anforderungsgerechte Leistungen im Eignungstest
- Freude am Umgang mit Menschen
- Verantwortungsbewusstsein
- Hilfsbereitschaft
- Kontakt- und Teamfähigkeit
Wie läuft die Ausbildung ab?
- Dauer zur/zum Notfallsanitäter*in: 3 Jahre und 4 Monate
- anschließende Ausbildung zur/zum Brandmeister*in: 18 Monate
Theoretischer Teil
- Unterricht an der Rettungsdienstschule der Stadt Bochum
- folgende Bereiche werden bspw. behandelt:
- Notfallsituationen
- Gefahrensituationen
- Kommunikation, Interaktion und Beratung von hilfebedürftigen Menschen
Praktischer Teil
- Praxisphasen zur/zum Notfallsanitäter*in in Krankenhäusern, bei Hilfsorganisationen und bei den verschiedenen Feuer- und Rettungswachen der Bochumer Berufsfeuerwehr
- für die Tätigkeiten im Rettungsdienst sind ein Führerschein der Klasse B für Personenkraftwagen und für mittelschwere LKWs (Klasse C1) notwendig ➜ wird im Rahmen der Ausbildung erworben
- nach erfolgreicher Ausbildung zur/zum Notfallsanitäter*in besteht die Absicht, Dich bei der Berufsfeuerwehr zu beschäftigen
➜ daher erfolgt im Anschluss eine Ausbildung zur/zum Brandmeister*in bei der Berufsfeuerwehr Bochum
Ausbildung als Brandmeisteranwärter*in
- im Beamtenverhältnis auf Widerruf
- fünf Monate Grundausbildung
- einen Monat theoretische Ausbildung zum Rettungssanitäter
- ca. ein Monat Praktikum auf der Rettungswache mit Rettungseinsätzen
- ca. sieben Monate berufspraktische Ausbildung
- einen Monat Truppführer-Ausbildung
Welche Vorteile bietet die Stadt Bochum?
- ein kostenloses YoungTicketPlus (im gesamten VRR-Gebiet gültig ist)
- eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- sichere Arbeitsplätze
- wir sind einer der größten Arbeitgeber Bochums
- ein engagiertes Team von Ausbilder*innen
- Betriebssport / Entspannungsverfahren
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Eltern-Kind-Büro und städtische Kinderferienbetreuung
Vergütung
- 1.340,69 Euro brutto im ersten Ausbildungsjahr; 1.402,07 Euro brutto im zweiten Ausbildungsjahr; 1.503,38 Euro brutto im dritten Ausbildungsjahr
- während der Ausbildung zur/zum Brandmeister*in: Anwärterbezügen i.H.v. 1349,68 Euro brutto und einen Anwärterzuschlag i.H.v. 1214,80 Euro brutto
- nach dem ersten Jahr der Brandmeister*in Ausbildung: hälftige Feuerwehrzulage i.H.v. 66,08 Euro
- nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wirst Du in die Besoldungsgruppe A7 nach dem Landesbesoldungsgesetz NRW eingruppiert
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung und Übernahme profitierst du von diversen weiteren Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Möglichkeit auf eine Studienförderung nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes als Weiterbildungsmöglichkeit
- Hochschulzugangsberechtigung wird vorausgesetzt
- für nebenberufliche Studiengänge
- Förderungsmöglichkeit abhängig vom Personalbedarf der Stadt Bochum
- Förderung: 70% bis 100% je nach Abschlussnote der entstandenen Studien- und Prüfungsgebühren
- pauschale Dienstbefreiung für Präsenzveranstaltungen und Prüfungen, ggf. auch für Prüfungsvorbereitungen
Du hast Interesse? Dann bewirb dich unter stadtliche-ausbildung-bochum.de. Hier findest Du auch Informationen zum Bewerbungsverfahren.
Bitte beachte auch folgende Hinweise:
Wir sind eine moderne und innovative Dienstleistungsverwaltung im Herzen des Ruhrgebiets. Um diesen Anspruch und die Qualitäten unserer Arbeit kontinuierlich zu verbessern, stärken wir Diversität und kulturelle Vielfalt. Wir pflegen eine Unternehmenskultur, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung geprägt ist.
Bewerbungen von Menschen mit internationaler Familiengeschichte sind ausdrücklich willkommen.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach den Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) bevorzugt berücksichtigt.
Wir ermutigen auch Menschen mit Schwerbehinderung, sich bei uns zu bewerben.
Wir sind stolz auf unsere hohen Übernahmequoten nach der Ausbildung.
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