Kinderschutzfachkraft (w/m/d) im Referat Kinder, Jugend und Familien
Das sind Ihre Aufgaben bei uns:
Das Team Kinderschutz ist Teil des Allgemeinen Sozialen Dienstes. Der Schwerpunkt der Tätigkeiten umfasst die Wahrnehmung des Aufgabenbereichs Schutz des Kindeswohls im Rahmen der staatlichen Garantenstellung.
Zum Aufgabengebiet der Kinderschutzfachkraft gehören insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Krisenintervention und Expertise in Fällen von Kindeswohlgefährdungen
- Aktive Begleitung bei der Durchführung von Inobhutnahmen
- Teilnahme an Hilfeplangesprächen mit Gefährdungshintergrund
- Sichtung, Beurteilung und Zuordnung der eingehenden Mitteilungen mit Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung einschließlich der Beratung, Unterstützung und Unterweisung der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter
- Beratung freier Träger sowie der Berufsgeheimnisträgerinnen und -geheimnisträger bei der Gefährdungseinschätzung
- Fachberatung, Unterstützung und Unterweisung der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Referates sowie anderer Jugendhilfeeinrichtungen, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen
- Unterstützung der fallzuständigen Fachkräfte bei der Vorbereitung, Durchführung und Einleitung der Intervention und Koordination von Hilfeleistungen im Rahmen des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdungen
- Auswertung der Mitteilungen aus der Bürgerschaft und den örtlichen Beratungsstellen, Diensten und Institutionen mit Blick auf Beeinträchtigungen, bestehende Gefährdungsfaktoren und erhöhte Belastungen, die sich zu Gefährdungen ausweiten könnten
- Weiterentwicklung der bestehenden Qualitäts- und Verfahrensstandards im Rahmen der eigenen Dienstleistung
- Mitwirkung in Arbeitsgruppen und Netzwerken, Unterstützung bei der Erstellung von Konzepten und Verwaltungsvorlagen
- Beteiligung an der Planung, Organisation und Durchführung von Fachtagungen
Die Aufgaben erfolgen im Innen- und Außendienst. Daneben gehören auch Einsätze im Rahmen der Rufbereitschaft zum Tätigkeitsgebiet.
Das bringen Sie mit
Voraussetzung für dieses Aufgabengebiet ist der erfolgreiche Abschluss eines Hochschulstudiums der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder Heilpädagogik (Diplom, Bachelor oder Master) sowie die staatliche Anerkennung und die Weiterbildung zur Kinderschutzfachkraft gem. §§ 8a/b SGB VIII und § 4 KKG.
Alternativ verfügen Sie über ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Erziehungswissenschaften/Pädagogik (Diplom, Bachelor oder Master). In diesem Fall müssen Sie berufliche Erfahrungen auf dem Gebiet der erzieherischen Kinder- und Jugendhilfe und die Weiterbildung zur Kinderschutzfachkraft gem. §§ 8a/b SGB VIII und § 4 KKG nachweisen können. (Diese Erfahrungen bzw. Kenntnisse sind in den Bewerbungsunterlagen anhand von Arbeitszeugnissen etc. zu belegen.)
Die ausgeschriebene Funktion erfordert ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität sowie die Fähigkeit, in komplexen und vernetzten Zusammenhängen zu agieren.
Zur verantwortlichen Gestaltung der Aufgaben sind insbesondere unter Beachtung der Letztverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers ein über das normale Maß hinausgehendes Engagement sowie Belastbarkeit notwendig.
Kenntnisse der Microsoft-Office-Standardsoftware sind ebenso wie das Vorhandensein eines PKW-Führerscheins (bitte Nachweis beifügen) Voraussetzung.
Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.
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