Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie (m/w/d)
Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung suchen wir für unsere Kunden, Krankenhäuser aller Versorgungsstufen, bundesweit zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Assistenzarzt in fortgeschrittener Weiterbildung oder einen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie (m/w/d).
Sie arbeiten bereits im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung oder möchten neue Wege gehen? Sie möchten sich auf Ihre ärztlichen Aufgaben konzentrieren, selbst entscheiden wo und wie viel Sie arbeiten? Ihre Flexibilität ist Ihnen wichtig und Sie suchen nach einer rechtssicheren Alternative zum Honorararztwesen? Dann haben wir durch das Modell der Arbeitnehmerüberlassung neue und interessante Aufgaben für Sie, die genau auf Ihre Vorstellungen angepasst werden.
Ihre Aufgaben
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit
- Verantwortungsbewusstes Handeln
- Kooperation
- Betreuung des Fachbereiches Orthopädie und Unfallchirurgie
Unsere Anforderungen
- Eine deutsche Approbation
- Abgeschlossene Facharztausbildung im Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie
- Alternativ fortgeschrittene Weiterbildung (mindestens 2. Weiterbildungsjahr) im Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie
- Interesse im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung tätig zu sein
- Ein hohes Maß an Sozialkompetenz, Zuverlässigkeit und Empathie
- Eigeninitiative, Motivationsstärke und Verantwortungsbewusstsein
- Interesse an selbstständigem, teamorientiertem Arbeiten
- Kooperationsbereitschaft
- Flexibler Umgang mit neuen Situationen
Wir bieten Ihnen
- Eine projektbezogene Anstellung mit attraktiver übertariflicher Vergütung und einem individuellen Arbeitszeitmodell
- Einsätze in Ihrer Wunschregion nach Ihren Vorstellungen
- Ein befristetes, sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis mit umfänglichem Versicherungspaket
- Individuelle und kompetente Betreuung
- Kompetente und vertrauensvolle Unterstützung bei Ihrer Karriereplanung
- Eine betriebliche Altersversorgung
Für die Aufnahme der Tätigkeit in der Einrichtung ist ein ausreichender Immunitätsnachweis im Sinne von § 20a IfSG erforderlich.
Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.